Zulassung als PKW oder LKW ???
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Zulassung als PKW oder LKW ???
Do 28 Jun 2018, 22:39
Hallo Robert,
was auch noch zu beachten ist, welchen Führerschein du hast und wann er gemacht wurde. Eventuell darfst du sogar nur bis 3,5 to fahren. Ist er älter, dann ist die Grenze bei 7,5 to oder du hast sogar den LKW-Schein, dann ist noch das Alter zu beachten und ein ärztlicher Atest wird alle 5 Jahre ab 50 benötigt. Also erst ausreichend schlau machen und dann handeln.
Bei einem so "kleinen" Fahrzeug würde ich von einer LKW-Zulassung absehen, da diese dir im privatleben mehr Einschränkungen bringen kann als dir lieb ist.
Viele Grüße
Frank
was auch noch zu beachten ist, welchen Führerschein du hast und wann er gemacht wurde. Eventuell darfst du sogar nur bis 3,5 to fahren. Ist er älter, dann ist die Grenze bei 7,5 to oder du hast sogar den LKW-Schein, dann ist noch das Alter zu beachten und ein ärztlicher Atest wird alle 5 Jahre ab 50 benötigt. Also erst ausreichend schlau machen und dann handeln.
Bei einem so "kleinen" Fahrzeug würde ich von einer LKW-Zulassung absehen, da diese dir im privatleben mehr Einschränkungen bringen kann als dir lieb ist.
Viele Grüße
Frank
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Re: Zulassung als PKW oder LKW ???
Fr 29 Jun 2018, 09:31
Oh je ...
Der "Lappen" ist noch grau aus den 80-ern .
7,5 t mit 11,4 t gebremstem Hänger dürfte ich theoretisch damit fahren .
Und gerade letztes Jahr 50 geworden ...
Doch SEHR viel zu beachten
MfG
Robert
Der "Lappen" ist noch grau aus den 80-ern .
7,5 t mit 11,4 t gebremstem Hänger dürfte ich theoretisch damit fahren .
Und gerade letztes Jahr 50 geworden ...
Doch SEHR viel zu beachten
MfG
Robert
- Matthias S.Moderator
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Re: Zulassung als PKW oder LKW ???
Fr 29 Jun 2018, 10:14
Also meine VW Pritsche ist schon immer LKW und ich beachte gar nichts außer die günstige Steuer und die noch günstigere Versicherung als Oldtimer
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viele Grüße, Matthias
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Re: Zulassung als PKW oder LKW ???
So 01 Jul 2018, 11:10
Hallo,
Wenn du nur mit dem Auto fährst hast du kein Problem.
Anhänger fallen aber unter das Sonntagsfahrverbot und somit darfst du mit LKW Zulassung erst ab 22Uhr fahren.
Die Ausnahme ist, wenn dein Zugfahrzeug Historisches Kennzeichen hat. Aber damit darfst du auch nur mit zu Treffen fahren.
Gruß
Thorben
Wenn du nur mit dem Auto fährst hast du kein Problem.
Anhänger fallen aber unter das Sonntagsfahrverbot und somit darfst du mit LKW Zulassung erst ab 22Uhr fahren.
Die Ausnahme ist, wenn dein Zugfahrzeug Historisches Kennzeichen hat. Aber damit darfst du auch nur mit zu Treffen fahren.
Gruß
Thorben
Re: Zulassung als PKW oder LKW ???
So 01 Jul 2018, 22:41
Hallo Thorben,
das mit dem H-Kennzeichen stimmt nicht: Es gibt einen Unterschied zwischen H-Kennzeichen und Oldtimerzulassung. Letztere (rote 07er Kennzeichen) erlaubt nur Fahrten zu Treffen, Probefahrten u.ä., es könnte auch noch sein, dass es eine Kilometerbegrenzung gibt. H-Kennzeichen (normale Kennzeichen gefolgt von einen "H") schränken den Nutzer dahingehend ein, dass er nicht gewerblich damit fahren darf, aber Transporte für den Eigenbedarf sind erlaubt. Man muss auch ganz normal zum TÜV, nur Steuer und Versicherung sind günstiger. Ob man mit H-Kennezichen am Sonntag mit Anhänger fahren darf kann ich aktuell nicht sagen, früher war es nicht zulässig, aber ich habe das Problem nicht (kein passender Anhänger für den S4000 verhanden). Viele Grüße,
Marian Sommer.
das mit dem H-Kennzeichen stimmt nicht: Es gibt einen Unterschied zwischen H-Kennzeichen und Oldtimerzulassung. Letztere (rote 07er Kennzeichen) erlaubt nur Fahrten zu Treffen, Probefahrten u.ä., es könnte auch noch sein, dass es eine Kilometerbegrenzung gibt. H-Kennzeichen (normale Kennzeichen gefolgt von einen "H") schränken den Nutzer dahingehend ein, dass er nicht gewerblich damit fahren darf, aber Transporte für den Eigenbedarf sind erlaubt. Man muss auch ganz normal zum TÜV, nur Steuer und Versicherung sind günstiger. Ob man mit H-Kennezichen am Sonntag mit Anhänger fahren darf kann ich aktuell nicht sagen, früher war es nicht zulässig, aber ich habe das Problem nicht (kein passender Anhänger für den S4000 verhanden). Viele Grüße,
Marian Sommer.
Re: Zulassung als PKW oder LKW ???
Di 03 Jul 2018, 19:59
Gewerbliche Fahrten mit dem H-Kennzeichen (das IST die Oldtimerzulassung) sind seit der inkrafttreten der Änderung seit 10/17 ebenfalls erlaubt. Auch ist, wie schon erwähnt, das Sonntagsfahrverbot für Gespanne mit H-Kennzeichen zur PRIVATEN Nutzung gefallen. Gewerblich gilt das immernoch.
Hier hat sich im vergangenen Jahr einiges (zum Positiven) geändert.
Der LT ist auch ein LKW mit H-Zulassung UND Saisonkennzeichen, geht auch seit Oktober und ich war laut Zulassung der erste in Bayern der diese Kombination angemeldet hat. Versicherungstechnisch bringt es allerdings nichts, da zahl ich immernoch Jährlich 105 Euro, aber eben nur noch 80 Euro Steuern im Jahr wegen der H-Saisonzulassung.
Hier hat sich im vergangenen Jahr einiges (zum Positiven) geändert.
Der LT ist auch ein LKW mit H-Zulassung UND Saisonkennzeichen, geht auch seit Oktober und ich war laut Zulassung der erste in Bayern der diese Kombination angemeldet hat. Versicherungstechnisch bringt es allerdings nichts, da zahl ich immernoch Jährlich 105 Euro, aber eben nur noch 80 Euro Steuern im Jahr wegen der H-Saisonzulassung.
- RhaghenIn Memoriam
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Name : Robert Hennes
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Re: Zulassung als PKW oder LKW ???
Di 03 Jul 2018, 20:09
Na , H - Kennzeichen / Oldtimer scheidet für mich aus .
Der Wagen muß "daily - driver" UND Transportvehikel sein .
Daher muß er Sommer wie Winter immer zuverlässig rennen und eine Klimaanlage muß auch drin sein ...
Mal sehen , was man mir im Autohaus in meiner Preisklasse aus dem Leasingrücklauf anbieten kann .
MfG
Robert
Der Wagen muß "daily - driver" UND Transportvehikel sein .
Daher muß er Sommer wie Winter immer zuverlässig rennen und eine Klimaanlage muß auch drin sein ...
Mal sehen , was man mir im Autohaus in meiner Preisklasse aus dem Leasingrücklauf anbieten kann .
MfG
Robert
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