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Gründungsaufruf Arbeitskreis Feldbahnen - Seite 2 Empty Re: Gründungsaufruf Arbeitskreis Feldbahnen

Mo Nov 03, 2008 11:22 am
Hallo Wimke,

ich denke da in erster Linie an technische Unterschiede. Feldbahnen im eigentlichen Sinne kennen keine Signale, keine durchgehenden Bremsanlagen, keine "Fahrordnung", keine Einschränkungen beim Führen von Lokomotiven usw.
Das unterscheidet sie von den meisten Museums-Schmalspurbahnen.
Und um auf die erste Frage zurückzukommen. Die HSB ist viel näher an einer Normalspurbahn, als an einer Feldbahn. Insofern braucht man diese Bahnen hier auch nicht zu besprechen. Die haben ihre Regelungen.

Gruß

Lars
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wimke
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Di Nov 04, 2008 5:39 am
eine frage wo jeder mal gut uber nach denken muss .
was wen eine behörde auf einmal sägt auch die feldbahn komt unter das eisenbahn gechetz.
mvrg wimke
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Di Nov 04, 2008 7:19 am
Hallo Wimke,

Bei uns haben wir als gesamte Niederlandische Feldbahngemeinte das jetst schon bei die behörden des IVW (EBA ) beantracht, weil wir anders unter der Wahrengesezt kommen unt dan mit leute zu tun kriegen die ga keine ahnung von technik haben lass stehn von eisenbahn.Die kommen dan mit idieën die kante noch wall beruhren.Die sehn alles als gefährliche spielerei.was gleich gestopt wirden muss.Mit den leute von IVW / EBA haben wir güte kontakten und wirden wir auch serieös und voll wertig genommen.Wir sind da bei für alle feldbahner das meist günstigste er aus zu holen befor die aus Brussel uns die regel vorschreiben.Der gezetsgeber und der minister hat güte ohren nach unsre argumenten und vorslächen und will die auch ubernehmen.Da soll keine ander leute zwissen durch koetsieren und die ärgern,da die sonst sehr auf den füss getreten fühlen und sich gegen uns kehren.

so wie ich es dir auch per PN geschrieben habe.

Grüß John.
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Gast
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Gründungsaufruf Arbeitskreis Feldbahnen - Seite 2 Empty Re: Gründungsaufruf Arbeitskreis Feldbahnen

Di Nov 04, 2008 9:12 am
Waldbahner schrieb:Hallo Marcus,

Kannst Du die Verwaltungsverfügung aus Niedersachsen genauer benennen? Davon habe ich noch nie gehört...

Danke und beste Grüße

Lars

Hallo Lars,

die Verwaltungsverfügung stammt wohl von einem Landesministerium und richtet sich an die Baubehörden. Die Verfügung regelt, wie "fliegende Bauten" zu behandeln sind, wenn sie nicht "fliegend" sind. Das klassische Beispiel ist das Karussel, das nicht von Kirmes zu Kirmes reist, sondern fest in einem Freizeitpark aufgestellt wird. Die Verfügung schreibt (grob gesagt) Sachverständigengutachten und jährliche Prüfpflicht vor. Rechtlich ist dieses Vorgehen vielleicht sogar nicht ganz einwandfrei, aber wer dagegen klagen möchte, braucht Zeit und Nerven. Und wenn die in der Zwischenzeit eine Allgemeinverfügung erlassen, die dann unangreifbar ist, bleibt´s dann eh wieder beim alten...

Viele Grüße

Marcus
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Di Nov 04, 2008 9:31 am
Hi Marcus.

klingt interessant. Möglicherweise geht es da um die DIN EN 13814 "Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks - Sicherheit"??
Aber ich bezweifle, dass man Feldbahnen in diese Norm pressen könnte.

Ich konzentriere mich jetzt erst mal auf die BGV D30 "Schienenbahnen", die auch explizit für Feldbahnen anzuwenden ist. Da stehen schon mal ganz brauchbare Sachen drin, die man für die interne Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung verwenden kann.

Grüße

Lars
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