Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
Sa 25 Jul 2015, 01:05
Hm. Wenn ich das genau lese, dann soll da unter anderem sowas wie ein "Waffengesetzt" und mehr für Kultürgüter entstehen, was ja auch auf die meisten Feldbahnen zutrifft. Kulturgüter sind, wenn ich das richtig lese, dann Meldepflichtig, müssen genau dokumentiert werden, mit Bildern an die dann entsprechende Behörde eingereicht werden und der verpflichtenden Pflege. Zur Kontrolle über die Kulturgüter muß jederzeit Zugang der Behörde zu den Kulturgüter gewährt werden. Ein gegebener Ortswechsel (bei Verkauf) der Kulturgüter soll dann auch Meldepflichtig sein. Erst recht, wenn er ins Ausland verbracht wird. Je nachdem wie das Gesetzt gestaltet wird, könnte man noch nichtmal mehr sein Feldbahnmaterial ohne Meldung an die Behörde an einen anderen Ort verbringen für einen Fahrtag. Noch komplizierter wird sich dann ein Fahrtag außerhalb von Deutschland gestalten. Den Aufwand wird wohl kaum noch einer wegen einem WE betreiben. Somit würde damit einiges an Kultur in Form von gemeinsamen Treffen mehr oder weniger sehr schwierig bis unmöglich. Im schlimmsten Fall können sogar Verkäufe, die nach dem 31. Dezember 1992 erfolgt sind, für nichtig erklärt werden. Und wie sich das liest, könnte es sogar passieren, das der Käufer zwar das erworbene Kulturgut zurück geben muß, nicht aber sein Geld zurück erhält. Liest sich fast so, als wenn man Hehlerware erworben hat.
Lest mal selbt. Klingt für mich wirr und unrealitisch. Da es aber ein realer Gesetzentwurf ist, muß man sich drum kümmern mMn!
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Eine entsprechende Petition gegen das Gesetzvorhaben gibt es auch schon hier:
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PS.: Sollte ich mit dem Beitrag laut Forumsregeln zu politisch werden, dann löscht bitte den Thread einfach.
PSS.: Ebenso, wenn der Thread im der falschen Unterforum ist, einfach verschieben.
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Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
Sa 25 Jul 2015, 12:54
Irvin_66 schrieb:Kulturgüter sind, wenn ich das richtig lese, dann Meldepflichtig, müssen genau dokumentiert werden, mit Bildern an die dann entsprechende Behörde eingereicht werden und der verpflichtenden Pflege. Zur Kontrolle über die Kulturgüter muß jederzeit Zugang der Behörde zu den Kulturgüter gewährt werden. Ein gegebener Ortswechsel (bei Verkauf) der Kulturgüter soll dann auch Meldepflichtig sein. Erst recht, wenn er ins Ausland verbracht wird.
Und ??? Ist das schlimm, dass Kulturgut vor der mutwilligen Zerstörung, dem Verfall oder dem Ausverkauf ins Ausland geschützt werden soll?
Vielleicht können ja die ausländischen Kollegen etwas dazu sagen, z.B. zu:
classée: "Monument Historique" (gilt für fast alle frz. Feldbahndampfloks)
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Auch hier wieder mal der Verweis auf Diskussionen wie:
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Schade das man solche Leute nicht enteignen kann.
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Nachdem man den fast Original- Zustand auf dem Bild sieht, könnte man noch kräftiger in die Tischkante beissen!
- Irvin_66Lorenbremser
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Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
Sa 25 Jul 2015, 17:03
Nö. Den Rest auch gelesen?wismarwagen schrieb:Und ??? Ist das schlimm, dass Kulturgut vor der mutwilligen Zerstörung, dem Verfall oder dem Ausverkauf ins Ausland geschützt werden soll?
- Du mußt jederzeit der entsprechenden Behörde Zugang zu den Kulturgütern gewähren.Gesetzesentwurf schrieb:die oberste Landesbehörde sofort über jeden Ortwechsel, bei einem Verkauf über den neuen Eigentümer zu informieren. Um sicherzustellen, dass ein Eigentümer ein Objekt nicht heimlich verkauft, hat die oberste Landesbehörde sowie sachverständige Personen Zutritt zu Wohnungen und Gebäuden, in denen das Kulturgut verwahrt wird.
- Du muß jeden Ortswechsel des Kulturgutes sofort der Landesbehörde melden. >>> Sprich auch, wenn Du Deine Lok zu einem Fahrtag mitnimmst.
- also mal eine Lokbergung außerhalb Deines Heimatlandes kannste knicken, wenn Du es in Dein Heimatland verbringen willst.Gesetzesentwurf schrieb:Die Einfuhr von Kulturgut ist verboten, wenn es 1. als nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert von einem Mitglied- oder Vertragsstaat eingestuft oder definiert worden ist und unter Verstoß gegen dessen Rechtsvorschriften aus dessen Hoheitsgebiet verbracht worden ist,
Das ist ganz starker Tobak.Gesetzesentwurf schrieb:Die Einfuhr von Kulturgut ist unrechtmäßig,
1. wenn das Kulturgut entgegen den in diesem Staat geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz nationalen Kulturgutes verbracht worden ist
a) nach dem 31. Dezember 1992 aus dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates [EU-Staat] oder
b) nach dem 26. April 2007 aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates [Nicht EU-Staat, der die UNESCO-Konvention angenommen hat],
oder
2. wenn die Einfuhr gegen die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften verstößt.
Wenn ich das richtig lese, dann sind Käufe nach dem 31. Dezember 1992 aus anderen EU-Staaten unrechtmäßig. Wenn es so ausgeführt wird, wie es da steht, dann wird noch nachträglich der Kauf unwirksam und die Ware wird wie Hehlerware behandelt. Du mußt das Kulturgut zurückgeben, bekommst aber keine Geld dafür. Man wird also rückwirkend kriminalisiert. Selbst wenn es nicht ganz so krass kommt. Haste ein quasie Schrotthaufen gekauft und aufgearbeitet, so sind zumindest alle mit der Aufarbeitung verbundenen Kosten Dein Problem, solltest Du doch noch den Kaufpreis rückerstattet bekommen. Aber wer soll Dir den Kaufpreis rückerstatten, wenn der Verkäufer nicht mehr existiert ?
Punkt 2. ist ganz gefährlich, weil es erst nachträglich definiert werden wird. Und wer die EU-Gesetzgebung der letzten Jahre verfolgt, der hat wohl wahrgenommen, das Deutschland gern bei sowas auf die Bedürfnisse anderer Staaten eingeht. Also meiner Meinung nach.
So einfach sollte man es sich nicht machen mit dem Hinweis, das es ja den Kulturgütern dann eine Erhaltung zugute kommt. Da hängt viel mehr dran, wie nur die Verpflichtung "das Objekt im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren zu erhalten". Wer sich darauf fokussiert, der beweist mir, das er den verlinkten Artikel nicht gelesen hat.
Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
Sa 25 Jul 2015, 18:20
Hallo,
Vielleicht mal ein paar sachliche Artikel zum Thema:
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Ist in jedem Museum i.d.R. der Fall. Es wird wohl kaum einmal im Monat ein Beamter vor dem Lokschuppen stehen. Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.Irvin_66 schrieb:- Du mußt jederzeit der entsprechenden Behörde Zugang zu den Kulturgütern gewähren.
Ja und? Ein Brief (hier steht nichts von Genehmigung!). Außerdem gilt diese Regelung nicht für das normale Klientel solcher Treffen (Eigenbaukulis, Käferloren, fahrende Küchenhocker o.Ä).Irvin_66 schrieb:- Du muß jeden Ortswechsel des Kulturgutes sofort der Landesbehörde melden. >>> Sprich auch, wenn Du Deine Lok zu einem Fahrtag mitnimmst.
Ausfuhr aus anderen Ländern ist auch heute schon zu genehmigen (z.B: Die Mallet im FFM), dort wird historische Technik auch heute schon gesetzlich geschützt.Irvin_66 schrieb:- also mal eine Lokbergung außerhalb Deines Heimatlandes kannste knicken, wenn Du es in Dein Heimatland verbringen willst.
FALSCH! hier steht nur, ein unrechtmäßiger Kauf bleibt unrechtmäßig, außerdem werden "Verjährungsfristen" angegeben.Irvin_66 schrieb:Wenn es so ausgeführt wird, wie es da steht, dann wird noch nachträglich der Kauf unwirksam und die Ware wird wie Hehlerware behandelt. Du mußt das Kulturgut zurückgeben, bekommst aber keine Geld dafür. Man wird also rückwirkend kriminalisiert.Gesetzesentwurf schrieb:Die Einfuhr von Kulturgut ist unrechtmäßig,
1. wenn das Kulturgut entgegen den in diesem Staat geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz nationalen Kulturgutes verbracht worden ist
a) nach dem 31. Dezember 1992 aus dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates [EU-Staat] oder
b) nach dem 26. April 2007 aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates [Nicht EU-Staat, der die UNESCO-Konvention angenommen hat],
oder
2. wenn die Einfuhr gegen die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften verstößt.
Vielleicht mal ein paar sachliche Artikel zum Thema:
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Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
Sa 25 Jul 2015, 21:03
So ein Gesetz für Kulturgüter gibts in der Schweiz schon längst - und auf der Basis werden immer mal wieder Kulturgüter (z.B. ägyptische Ausgrabungen oder ähnliches) zurückgegeben. Nur auch wenn ihr Euch alle auf den Kopf stellt, Feldbahnen sind keine Kulturgüter - das ist ein hier immer mal wieder erscheinender Wunschgedanke - mehr aber nicht. Das ändert auch nichrs daran, das vielleicht tatsächlich einmal eine spezielle Dampflok es in diesen erlauchten Kreis geschafft hat.
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Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
Sa 25 Jul 2015, 21:44
diema2054 schrieb:So ein Gesetz für Kulturgüter gibts in der Schweiz schon längst
Gibt es in Österreich auch, hängt aber m. W. mit dem Denkmalschutz zusammen (ja, es gibt in AUT Schienenfahrzeuge die unter Denkmalschutz sehen).
diema2054 schrieb:Nur auch wenn ihr Euch alle auf den Kopf stellt, Feldbahnen sind keine Kulturgüter - das ist ein hier immer mal wieder erscheinender Wunschgedanke - mehr aber nicht.
So ist es. Es ist schlichtweg unzulässig pauschal zu sagen, was Kulturgut ist und was nicht. Jeder Oldtimerfahrer hätte dann ein Problem, wen er mal schnell ins Ausland fährt oder aber seinen Oldtimer gar ins Ausland verkauft. Noch spannender wird es, wenn eine Nostalgielok einer vernetzten Eisenbahn zu einem Eisenbahnfest ins Ausland fährt. Passiert etliche Male im Jahr.
Und wenn jetzt jemand im Ausland einen Haufen Schrott im Wald in Form einer Feldbahnlok finden sollte - für euch (und für mich auch ist es ein Kulturgut), für die Behörde ist und bleibt es ein Haufen Schrott. ;-)
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Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
So 26 Jul 2015, 15:02
Nu, hoffen wir, das Ihr Recht behaltet. Ich hab da so meine Zweifel.
- Matthias S.Moderator
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Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
So 26 Jul 2015, 20:48
Grubenbahn schrieb:für die Behörde ist und bleibt es ein Haufen Schrott.
Genau. Schaut doch mal wenn es um Oldtimer geht wer z.B. vom Automobilen Kulturgut spricht. Der Gesetzgeber? Mitnichten.
Wer spricht von Industriekultur? ...
_________________
viele Grüße, Matthias
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Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
So 26 Jul 2015, 21:07
Moin,
die Denkmalfuzzies interessieren sich i.d.R. erst dann für ein mobiles Gerät, wenn es im Kontext zu einem stationären Ensemble gehört. Beispiel: das Erzbergwerk Rammelsberg bei Goslar oder die Völklinger Hütte. Ansonsten ist es - wie bereits geschrieben - Schrott und kann weg.
LG
Jörn
die Denkmalfuzzies interessieren sich i.d.R. erst dann für ein mobiles Gerät, wenn es im Kontext zu einem stationären Ensemble gehört. Beispiel: das Erzbergwerk Rammelsberg bei Goslar oder die Völklinger Hütte. Ansonsten ist es - wie bereits geschrieben - Schrott und kann weg.
LG
Jörn
Re: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
So 26 Jul 2015, 21:24
Jörn das sehe ich auch so...
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